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Full Service - Spielregeln:

 

  1. Anzahlung
    Den Vermietern wird geraten, zur Sicherheit eine Anzahlung zu verlangen. Deshalb wird verpflichtend in den Einstellungen eine Anzahlungsaufforderung in Höhe von 50% des Gesamtbuchungspreises hinterlegt.
    Der Restbetrag kann vor Ort oder per Vorkasse verlangt werden, wobei dies vom Vermieter selbst abzuwickeln ist.

     

  2. Stornierungen
    Wir hinterlegen bei booking.com grundsätzlich die Einstellung einer kostenlosen Stornierung bis 14 Tage vor Anreise, in den 14 Tagen vor Anreise werden 50% fällig (Sie können also die Anzahlung einbehalten), bei Nichtanreise werden 100% des Buchungspreises fällig. In unserem System werden für Buchungen über Ihre Webseite standardmäßig die Österreichischen AGBHs hinterlegt, außer Sie stellen uns Ihre betriebseigenen AGBs zur Verfügung. Im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise obliegt es dem Vermieter, ob er dem Gast der stornierten Buchung eine Rechnung mit dem Restbetrag stellt oder lediglich den Anzahlungsbetrag einbehält.

     

  3. Rechnungsstellung & Zahlungsabwicklung
    easybooking Full Service übernimmt keine Rolle in der Zahlungsabwicklung. Es obliegt dem Vermieter, den Eingang der Anzahlung zu kontrollieren, gegebenenfalls den Gast an die Anzahlung zu erinnern und vor Ort die Restzahlung einzukassieren sowie dem Gast eine Rechnung auszustellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Rechnungsstellung, in dem wir Ihnen eine Rechnungsvorlage bereitstellen.

     

  4. Mitteilungspflicht
    Der Vermieter ist in der Pflicht, easybooking Full Service innerhalb von 2 Werktagen über die Nichtanreise eines Gastes zu informieren, damit die Provision erlassen werden kann. Im Falle einer fehlenden Anzahlung kann der Vermieter easybooking kontaktieren, um eine Stornierung der Buchung zu beantragen, sofern er den Gast schriftlich mindestens einmal erinnert hat.

     

  5. Sorgfaltspflicht
    Der Vermieter ist in der Pflicht eigenständig seine Buchungen und geschlossenen Zeiträume als Sperren in den Zimmerplan einzutragen, um Doppelbuchungen und Fehlbuchungen zu vermeiden.

     

  6. Überbuchungen / Doppelbuchungen
    Im Falle einer Doppelbuchung oder Überbuchung ist der Vermieter verpflichtet, auf eine einvernehmliche Vertragsaufhebung mit dem Gast einer der beiden Buchungen hinzuwirken oder einem der beiden Gäste ein anderes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Kann eine solche einvernehmliche Regelung nicht erreicht werden, hat der Vermieter einem Gast entsprechend gleichwertige Ersatzangebote zu unterbreiten und hierfür anfallende Mehrkosten zu tragen.

     

  7. Preisstruktur
    Die vom Vermieter angegebenen Preise müssen pro Einheit und brutto (inkl. MwSt) angegeben werden. Bei der Preisgestaltung ist darauf zu achten, dass bereits alle Nebenkosten (Kosten für Werbung, Instandhaltung und auch die Provision) enthalten sind. Achtung: Kunden aus Deutschland müssen auch die Endreinigung bereits in den Nächtigungspreis einrechnen, sofern die Reinigung verpflichtend ist und nicht von den Gästen selbst vorgenommen werden kann. Aufgrund einheitlicher Preisgestaltung können wir etwaige Kurzaufenthaltszuschläge, Langaufenthaltsrabatte oder andere Logiken nicht auf jedem Portal garantieren. Der Vermieter stimmt zu, dass es aufgrund unterschiedlicher Darstellungen auf den verschiedenen Plattformen zu Abweichungen in der Preisdarstellung und Veränderungen in der Logik kommen kann. Der Mindestpreis wird dabei aber nie unterschritten.

     

  8. Abrechnungsbasis ist Abreise des Gastes
    Stichtag für die Berechnung der Provision einer Buchung ist der Abreisetag. Nächtigt ein Gast von 26.01. bis 01.02. in der Unterkunft, so fällt diese Buchung in die Februar-Rechnung.

     

  9. Inserierung auf Online-Portalen / Werbemaßnahmen
    Der Vermieter erteil easybooking hiermit die ausdrückliche Zustimmung, dass easybooking Full Service die Unterkunft auf unterschiedlichen Online-Buchungsportalen inserieren darf, um vermehrt Buchungen zu generieren und die Online-Präsenz zu steigern. Easybooking ist berechtigt für die Unterkunft Werbung zu schalten und Marketing zu betreiben.

     

  10. Im Kündigungsfall
    Im Falle einer Kündigung erklärt sich der Vermieter einverstanden, dass ihm die Accounts der Portale, auf denen die Unterkunft während der Zusammenarbeit mit Full Service inseriert wurden, übertragen werden und die Rechnungen der Portale zu übernehmen sind.

    Gerne gibt easybooking Full Service den Vermietern Hilfestellung bei Detailfragen oder in Sonderfällen. Grundsätzlich ist easybooking Full Service gewillt auf Kompromisse hinzuarbeiten, wobei diese im Einzelfall betrachtet werden müssen.

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